Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ankauf von Gold und anderen Edelmetallen
Allgemeine redaktionelle Vorbemerkung: Die in diesem Dokument gewählte männliche Form dient ausschließlich dem Zweck der besseren Lesbarkeit. Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.
1. Allgemeines- Geltungsbereich
1.1 Sämtliche Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der Westinn GmbH, Charlottenstr. 1, 14947 Nuthe- Urstromtal (nachfolgend „Ankäufer“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) im Zusammenhang mit dem Ankauf von Edelmetallen (insbesondere Gold, Silber, Platin, usw.) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Ankäufer mit seinem Kunden über die von ihm angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
1.3. Die AGB sind in der jeweils aktuellen Fassung dauerhaft auf der Internetpräsenz des Ankäufers unter www.europegold.eu abrufbar und können jederzeit eingesehen, gespeichert und ausgedruckt werden.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Ankäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
1.5. Der Kunde hat gegenüber dem Ankäufer offenzulegen, ob er als Privatperson, d. h. als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, oder in Verfolgung gewerblicher Interessen als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Handelt der Kunde als Unternehmer, ist er zur Ausstellung und Übersendung einer ordnungsgemäßen Rechnung, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, verpflichtet.
1.6. Handelt der Kunde als Verbraucher, d.h. als natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, und stehen den einzelnen Regelungen der hiesigen AGB zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften entgegen oder dieser Umstand später eintritt, gelten insoweit allein die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der verbraucherschutzrechtlichen Regelungen unbeschadet der weiteren Gültigkeit der hiesigen Regelungen im Übrigen.
1.7. Zur Überprüfung und Feststellung der Identität und des Alters des Kunden durch den Ankäufer, hat der Kunde dem Ankäufer eine Kopie seines Personalausweises bzw. Reisepasses vorzulegen.
1.8. Der Kunde ist verpflichtet jegliche Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten nach der Zusendung der Ankaufsgegenstände nebst Begleitschein wie etwa Anschrift oder andere Kontaktdaten dem Ankäufer per E-Mail mitzuteilen.
2. Zusendung von Ankaufsgegenständen und Vertragsschluss
2.1. Die rechtliche Wirksamkeit der Verträge zwischen dem Ankäufer und dem Kunden setzt voraus, dass der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses volljährig und voll geschäftsfähig ist.
2.2. Der Kunde kann über das Online-Angebot des Ankäufers unter www.europegold.eu ein kostenloses Versandset anfordern. Der Kunde erhält daraufhin von dem Ankäufer eine vorfrankierte Versandtasche bzw. Paketlabel nebst Begleitschein per Post zugesandt. Der Begleitschein ist von dem Kunden mit Namen, Anschrift, Kontaktdaten und Beschreibung der übersandten Gegenstände auszufüllen und eigenhändig zu unterschreiben. Mit seiner eigenen Unterschrift auf dem Begleitschein bestätigt und versichert der Kunde an Eides statt, dass die zum Ankauf angebotenen Gegenstände sein uneingeschränktes Eigentum sind bzw. er uneingeschränkt verfügungsbefugt hinsichtlich der übersandten Ankaufsgegenstände ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammen und weder verpfändet noch übereignet sind, also frei von Rechten Dritter sind.
2.3. Bei ordnungsgemäßer Versendung der Ankaufsgegenstände in der durch den Ankäufer zur Verfügung gestellten Versandtasche ist der Versand über DHL für den Kunden kostenfrei und die Ankaufsgegenstände sind für bis zu 500,00 EUR über DHL für den Kunden kostenfrei versichert.
2.4. Sind die Ankaufsgegenstände nach Einschätzung des Kunden mehr als 500,00 EUR wert, ist dies dem Ankäufer beim Anfordern der Übersendung einer kostenlosen Versandtasche mitzuteilen, damit eine für den Kunden kostenfreie zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen werden kann. Wenn der Kunde der Auffassung ist, dass seine Ankaufsgegenstände insgesamt mehr als 1.000,00 EUR wert sind, bietet der Ankäufer eine kostenlose Wertabholung (Sicherheitskurierdienst) an, die auf der Webseite des Ankäufers angefordert werden kann.
2.5. Um den kostenfreien Versand und die kostenfreie Versicherung nutzen zu können, muss die Versandtasche bei einer Filiale der Deutschen Post abgegeben werden. Der Einlieferungsbeleg in Verbindung mit der Sendungsnummer von der DHL ist das einzige Beweismittel, dass die Ankaufsgegenstände an den Ankäufer versendet wurden. Es empfiehlt sich daher, den Einlieferungsbeleg gut aufzubewahren.
2.6. Der Ankäufer behält sich vor, Lieferungen nicht anzunehmen, die den Eindruck erwecken, dass sie bei der Zustellung beschädigt, geöffnet oder anderweitig manipuliert wurden. Derartige Lieferungen werden ohne irgendeine Haftung des Ankäufers auf Kosten und Risiko des Kunden zurückgesendet.
2.7. Sofern nicht die von dem Ankäufer zur Verfügung gestellte Versandtasche durch den Kunden benutzt wird oder die Abholung durch den von dem Ankäufer beauftragten Sicherheitskurier erfolgt, geschieht die Zusendung der Ankaufsgegenstände im Wege eines Eigenversands auf Kosten und auf Risiko des Kunden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Falle eines Eigenversands die Sendung die erforderlichen Unterlagen, insbesondere den Begleitschein, enthalten muss. Fehlt es an erforderlichen Unterlagen, behält sich der Ankäufer vor, die Sendung auf Kosten und Risiko des Kunden an ihn zurückzusenden. Auch bei einem Eigenversand empfiehlt der Ankäufer die Nutzung von versicherten Versandarten, insbesondere bei hohem Wert der Sendung. Für unversicherte Sendungen übernimmt der Ankäufer keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung während des Transports.
2.8. Durch das Einsenden von Edelmetallen gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Verkauf der enthaltenen Gegenstände ab und beauftragt gleichzeitig den Ankäufer im Vorfeld des Kaufvertragsschlusses mit der Begutachtung und Bewertung der übersandten Gegenstände. Nach Eingang und Prüfung der Sendung unterbreitet der Ankäufer dem Kunden ein Kaufpreisangebot. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der angegebenen Frist ausdrücklich annimmt.
2.9. Der Ankäufer wird den Kunden über Schäden an den zugesandten Ankaufsgegenstände sofort nach deren Feststellung informieren, sodass der Kunde eine entsprechende Schadensmeldung an das Transportunternehmen veranlassen kann. Der Kunde ist in solchem Fall verpflichtet, die beanstandete Sendung auf seine Kosten abzuholen bzw. diese wird auf seine Kosten und Risiko an ihn zurückgesendet. Geringfügige Mengen und Abweichungen vom Begleitschein werden ebenfalls von dem Ankäufer mitgeteilt. Der Ankäufer behält sich vor, bei groben Abweichungen die zugesandten Gegenstände auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen zurückzusenden.
2.10. Sollte keine Angebotsabgabe seitens des Ankäufers möglich sein, weil die Sendung oder ein Teil der Sendung beispielsweise keine Edelmetalle enthält, werden die übersandten Gegenstände an den Kunden auf dessen Kosten und Risiko zurückgesandt.
3. Bewertung der Edelmetalle
Die Bewertung erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Sendung in den Geschäftsräumen des Ankäufers auf Grundlage der Ankaufspreise des Ankäufers zum Zeitpunkt der Auswertung der angebotenen Gegenstände. Der ermittelte Preis berücksichtigt den Materialwert (Goldgehalt) sowie eventuelle Bearbeitungsabschläge. Schmuckstücke, Münzen oder andere Gegenstände, die neben dem Materialwert auch Sammlerwert haben könnten, werden ausschließlich nach Materialwert bewertet, es sei denn, es wurde vorher was anderes vereinbart.
4. Annahme und Zahlung des Kaufpreises
4.1. Der Kunde erhält innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Sendung in den Geschäftsräumen des Ankäufers und Bewertung der angebotenen Gegenstände ein verbindliches Kaufangebot telefonisch oder per E-Mail. Ein telefonisches Kaufangebot ist nur dann wirksam, wenn es im Anschluss per E-Mail entweder durch den Kunden oder durch den Ankäufer ausdrücklich bestätigt wird, es sei denn, beide Vertragsparteien verzichten ausdrücklich auf das Erfordernis der Bestätigung.
4.2. Der Kunde kann das Kaufangebot von dem Ankäufer innerhalb von 3 Werktagen ab dessen Erhalt annehmen oder ablehnen. Die Annahme bzw. die Ablehnung durch den Kunden kann per E-Mail, Telefon oder vor Ort in den Geschäftsräumen des Ankäufers erfolgen. Erfolgt die Annahme bzw. die Ablehnung telefonisch gilt für ihre anschließende Bestätigung per E-Mail das oben Gesagte zu dem telefonischen Kaufangebot entsprechend.
4.3. Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden per Überweisung auf das vom Kunden angegebene Bankkonto. Die Zahlung des Kaufpreises kann auch in Kryptowährung oder in bar in den Geschäftsräumen des Ankäufers erfolgen. Handelt der Kunde als Unternehmer erfolgt die Bezahlung des Kaufpreises unverzüglich nach Eingang der Rechnung.
4.4. Lehnt der Kunde das Angebot ab oder antwortet innerhalb der Frist nicht, werden die eingesandten Gegenstände an den Kunden auf dessen Kosten und Risiko zurückgesendet.
4.5. Nimmt der Kunde die Rücksendung nicht an, behält sich der Ankäufer vor, nach Ablauf einer angemessenen Frist und nach vorheriger erneuter Aufforderung des Kunden zur persönlichen Abholung der angebotenen Ankaufsgegenstände oder Annahme der wiederholten Rücksendung, von seinem Recht auf Selbsthilfeverkauf oder Hinterlegung Gebrauch zu machen.
5. Eigentumsübergang
Das Eigentum an den Edelmetallen geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises an den Ankäufer über.
6. Rücksendung
Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden ist, spätestens jedoch beim Verlassen des Unternehmens des Ankäufers. Der Kunde ist verpflichtet, die Rücksendung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Entgegennahme beziehungsweise Erhalt der Rücksendung auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu überprüfen. Beanstandungen sind dem Ankäufer innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Entgegennahme beziehungsweise Erhalt der Rücksendung mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die zurückgesandten Gegenstände innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Entgegennahme beziehungsweise Erhalt der Rücksendung zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Beanstandungen hinsichtlich Menge, Gewicht oder Stückzahl innerhalb dieser Frist anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt er die Frist, gilt die Rücksendung als genehmigt.
7. Haftung
7.1. Der Ankäufer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ankäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Ankäufer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.2. Für Verlust oder Beschädigung auf dem Versandweg haftet der Ankäufer nur, wenn der Versand ausdrücklich durch den Ankäufer organisiert wurde und eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde.
8. Widerrufsrecht
Bei Verbrauchern entfällt das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB, da es sich um den Ankauf von Edelmetallen handelt, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verwendet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Wegen der Einzelheiten, insbesondere der Rechte der Kunden, verweist der Ankäufer ausdrücklich auf die Datenschutzerklärung, die auf der Internetpräsenz unter www.europegold.eu zu finden ist.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechtsübereinkommens.
10.2. Ist der Kunde Unternehmer oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Ankäufer und dem Kunden nach Wahl des Ankäufers der Sitz des Ankäufers oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen den Ankäufer ist in diesen Fällen jedoch der Sitz des Ankäufers ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
10.3. Soweit der Vertrag oder diese AGB´s Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
